Was gehört aufs Klingelschild, und was nicht?
Von Bella Group 2 Minuten Lesezeit
Aufs Klingelschild gehört das, was ein Besucher braucht, um Sie zu finden: in aller Regel ein Nachname, bei zwei Parteien im Haus zwei. Alles andere ist Zugabe und geht meist auf Kosten der Lesbarkeit.
Die Frage, die seit 2018 herumgeistert
Im Sommer 2018 ging eine Meldung durch die Presse: Namen an Klingelschildern verstießen gegen die Datenschutz-Grundverordnung, hunderttausende Schilder müssten ausgetauscht werden. Ausgangspunkt war ein Fall bei einer Wohnungsgesellschaft in Wien.
Für Deutschland ist die Lage inzwischen geklärt, und zwar von den Datenschutzbehörden selbst. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat festgestellt, dass ein Klingelschild mit Namen im Regelfall gar nicht in den Anwendungsbereich der DSGVO fällt: Ein Schild an der Hauswand ist weder eine Datenverarbeitung noch eine Speicherung in einem Dateisystem. Die Sächsische Datenschutzbeauftragte hat gleichlautend erklärt, dass die Namensbeschriftung von Klingelleisten nicht unzulässig ist.
Und selbst wenn man die Verordnung anwenden wollte, käme das berechtigte Interesse nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f als Rechtsgrundlage in Betracht. Ein Vermieter darf ein berechtigtes Interesse daran haben, dass Post, Besuch und Rettungsdienst die richtige Wohnung finden.
Für Sie als Eigentümer eines Einfamilienhauses stellt sich die Frage ohnehin nicht: Sie beschriften Ihr eigenes Haus mit Ihrem eigenen Namen.
Das ist eine Einordnung nach dem, was die Datenschutzbehörden veröffentlicht haben, keine Rechtsberatung. In besonderen Lagen, etwa bei einer Gefährdungssituation, sollten Sie fachlichen Rat einholen.
Ein Fall, in dem weniger richtig ist
Es gibt Menschen, die aus gutem Grund nicht mit Namen an der Tür stehen wollen. Wer bedroht wird, wer in einer Trennungssituation lebt oder beruflich exponiert ist, kann sich für die Wohnungsnummer statt des Namens entscheiden. In Mietverhältnissen überwiegt in solchen Einzelfällen das Interesse des Mieters an Anonymität.
Zusteller kommen damit zurecht, solange die Zuordnung eindeutig ist. Wichtig ist nur, dass am Briefkasten steht, was auf der Sendung steht, sonst geht Post zurück.
Wie viele Zeilen sind sinnvoll?
Unser Klingelschild hat zwei Beschriftungszeilen, eine oben und eine unten. Das deckt die üblichen Fälle ab:
- Eine Zeile für einen Nachnamen. Das ist die klarste Lösung und die mit der besten Lesbarkeit.
- Zwei Zeilen für zwei Nachnamen, etwa bei einem Paar ohne gemeinsamen Namen oder bei zwei Parteien im Haus.
Was Sie sich sparen können: „Familie" davorzuschreiben. Es verbraucht die halbe Zeile und sagt nichts, was der Besucher nicht ohnehin annimmt. Vornamen brauchen Sie nur, wenn im Haus zwei Personen mit demselben Nachnamen getrennt erreichbar sein sollen.
Warum die Größe hier zählt
Die Schrifthöhe auf unserem Klingelschild beträgt 15 Millimeter. Das ist bewusst mehr, als man an der Tür bräuchte: Damit ist der Name auch aus einigen Metern zu erkennen, etwa vom Gartentor aus oder abends bei schlechtem Licht. Die Rechnung dahinter steht im Beitrag Welche Schrift ist von der Straße aus noch lesbar.


